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SpinneleTeam

Verein

Statuten

Angenommen an der Gründungsversammlung vom 14. November 2025 in Schwarzenburg.

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1. Name und Sitz

Unter dem Namen Spinnele-Tem besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.
Der Verein hat seinen Sitz in Schwarzenburg, Bern.

2. Zweck

Der Verein bezweckt:

  • Der Verein organisiert Feste und Anlässe für jede Altersklasse

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und nicht gewinnorientiert.

3. Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über folgende Mittel:

  • Mitgliederbeiträge
  • Spenden und Zuwendungen
  • Erträge aus Veranstaltungen
  • Weitere Einnahmen

4. Mitgliedschaft

4.1 Arten der Mitgliedschaft

Der Verein besteht aus:

  • Aktivmitgliedern
  • Passivmitgliedern

4.2 Eintritt

Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Vorstands nach schriftlicher oder mündlicher Anmeldung.

4.3 Austritt

Der Austritt ist jederzeit möglich und schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.

4.4 Ausschluss

Ein Mitglied kann aus wichtigen Gründen durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Gegen den Entscheid kann an die Generalversammlung rekurriert werden.

5. Mitgliederbeiträge

Die Höhe der Mitgliederbeiträge wird jährlich von der Generalversammlung festgelegt.

6. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  • die Generalversammlung
  • der Vorstand

7. Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Sie wird mindestens einmal jährlich einberufen.

Ihre Aufgaben sind insbesondere:

  • Wahl des Vorstands
  • Abnahme der Jahresrechnung
  • Festlegung der Mitgliederbeiträge
  • Statutenänderungen
  • Auflösung des Vereins

8. Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens vier Mitgliedern:

  • Präsident/in
  • Vizepräsident/in
  • Kassier/in
  • Aktuar/in

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.

9. Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

10. Statutenänderung

Statutenänderungen können nur durch die Generalversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

11. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Generalversammlung.
Ein allfälliges Restvermögen wird im Verein durch die Anzahl an Aktivmitgliedern (nicht Gönner) fair aufgeteilt.

12. Inkrafttreten

Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 14.11.2025 angenommen und treten sofort in Kraft.

Ort, Datum
Schwarzenburg, 14.11.2025
Präsident
Lenny Mäder
Aktuar
Gavin Hostettler